Maskenpflicht

Eine generelle Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nicht mehr. Bitte beachten Sie, dass bei Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Ohrenschmerzen, Halsschmerzen, Fieber) und Symptomen einer Magen-Darm-Grippe (Durchfall, Erbrechen) das Tragen einer FFP2-Maske in unserer Praxis weiterhin verpflichtend ist.