Maskenpflicht

In unserer Praxis gibt es keine generelle Maskenpflicht mehr. Sie können natürlich gerne weiterhin frewillig einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Um unsere Patienten und das Team vor Infektionen zu schützen, besteht weiterhin eine verpflichtende FFP2- Maskenpflicht in der gesamten Praxis bei

  • Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Ohrenschmerzen, Halsschmerzen, Fieber) und
  • Symptomen einer Magen-Darm-Grippe (Durchfall, Erbrechen).

 

Vielen Dank, dass Sie das Team und andere Patienten weiterhin schützen!